All­ge­mei­ne Ver­trags­be­din­gun­gen
Der Ver­trag über die Ver­mie­tung von Feri­en­häu­sern gilt als geschlos­sen, wenn dem Ver­mie­ter die vom Mie­ter unter­schrie­be­ne Buchungs­be­stä­ti­gung und die Anzah­lung zuge­gan­gen sind. Die dem Mie­ter zuge­sand­te Buchungs­be­stä­ti­gung ist vom Mie­ter zu unter­schrei­ben und inner­halb zwei­er Wochen dem Ver­mie­ter zurück­zu­sen­den. Der Ver­trag kommt daher nicht zustan­de, wenn der Ver­mie­ter, nach all­ge­mei­ner Ver­kehrs­an­schau­ung, nicht mit dem Zugang der unter­schrie­be­nen Buchungs­be­stä­ti­gung und der Anzah­lung zu rech­nen braucht.

An- und Abrei­se­tag wer­den als ein Tag berech­net. Die Grund­la­ge des Miet­prei­ses bil­det die Anzahl der Über­nach­tun­gen.

Am Anrei­se­tag kann der Mie­ter die Unter­kunft ab 15.00 Uhr (oder nach tele­fo­ni­scher Abspra­che) bezie­hen. Die Reser­vie­rung wird bis 13.00 Uhr des aus dem Miet­be­ginn fol­gen­den Tages auf­recht­erhal­ten. Danach ent­fällt die Ver­pflich­tung zur Reser­vie­rung.
Am Abrei­se­tag ist die Unter­kunft bis 10.00 Uhr dem Ver­mie­ter wie­der zu über­ge­ben. Für wäh­rend der Miet­zeit ent­stan­de­ne Schä­den oder Fehl­be­stän­de am Inven­tar und Mobi­li­ar haf­tet der Mie­ter ver­schul­dens­un­ab­hän­gig.

Stor­niert der Gast die Reser­vie­rung bis zum 31. Tage vor Miet­be­ginn, so berech­net der Ver­mie­ter 10 % der gebuch­ten Gesamt­leis­tun­gen und ver­rech­net die­se mit der Anzah­lung. Bei spä­te­rer Kün­di­gung bis zum 21. Tag vor Miet­be­ginn wer­den 30 %, zwi­schen 20. und 11. Tag vor Miet­be­ginn wer­den 60 % der gebuch­ten Gesamt­leis­tung fäl­lig. Bei Stor­nie­rung am Anrei­se­tag bzw. im Fal­le der Nicht­an­rei­se wer­den 80 % des Gesamt­bu­chungs­prei­ses in Rech­nung gestellt. Bei vor­zei­ti­ger Abrei­se hat der Mie­ter kei­nen Ersatz­an­spruch für die nicht in Anspruch genom­me­nen Miet­ta­ge.

In Ihrem Miet- bzw. Rei­se­preis ist kein Rei­se­schutz ent­hal­ten. Des­halb emp­feh­len wir Ihnen drin­gend den Abschluss einer Rei­se­rück­tritts-ver­si­che­rung. Dazu legen Sie Ihrer Ver­si­che­rung bei einer Buchung Ihre Buchungs­be­stä­ti­gung vor.

Die Benut­zung der kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestell­ten Park­plät­ze erfolgt auf eige­ne Gefahr. Der Ver­mie­ter haf­tet nicht für Ver­lust oder Beschä­di­gung von ein­ge­brach­ten Sachen ein­schließ­lich Pkw.

Die Unter- bzw. Wei­ter­ver­mie­tung der Feri­en­woh­nung durch den Mie­ter ist unzu­läs­sig. Der geschlos­se­ne Miet­ver­trag wird somit unwirk­sam.

Der Miet­ver­trag bezieht sich auf die im Ver­trag ange­ge­be­ne Per­so­nen­zahl. Etwai­ge wei­te­re Per­so­nen bedür­fen der Zustim­mung des Ver­mie­ters und wer­den extra in Rech­nung gestellt. Dies gilt auch für Per­so­nen, die nur kurz­zei­tig in der Feri­en­woh­nung beher­bergt wer­den. Eine Nicht­an­ga­be von zusätz­li­chen Per­so­nen berech­tigt den Ver­mie­ter, den Ver­trag mit sofor­ti­ger Wir­kung zu kün­di­gen.

Bit­te beach­ten Sie, dass das Mit­brin­gen von Hun­den oder ande­ren Haus­tie­ren nicht mög­lich ist.

Soll­ten Bestand­tei­le der Ver­trags­be­din­gun­gen unwirk­sam sein, so tre­ten an deren Stel­le die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten.